Achtung: Dies ist keine Rechtsberatung. Für eine rechtlich verbindliche Antwort wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt.
Wie so oft ist die Antwort hier ein klares JAEIN!
Grundsätzlich nehmen wir keine Änderungen an Teilen des Lenkrads vor, die für die Stabilität relevant sind. Selbst bei Umbauten wie dem abflachen des Lenkradkranzes fassen wir den Stahlkranz im inneren des Lenkrads nicht an. Es wird lediglich so aufmodelliert, das optisch der Eindruck entsteht, dass der Lenkradkranz unten flach ist.
Airbags beziehen wir garnicht, bzw. nur gegen eine Erklärung, dass es sich um ein Messe- oder Rennsportfahrzeug handelt welches nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegt wird.
Dennoch modifizieren wir ein originales, zugelassenes Bauteil nicht unerheblich. In der StVZO §19 finden sich entsprechende Absätze die darauf schließen, dass die Betriebserlaubnis durch erlöschen KÖNNTE.
Wir haben über die Jahre die Meinungen unzähliger Gutachter gehört. Alle waren sich einig, dass eine Eintragung nicht zwingend erforderlich ist, solange keine Verschlechterung der Bedienbarkeit und keine Gefährdung Anderer z.B. durch Abrutschen zu erwarten ist.
Wir haben in den 15 Jahren, die wir Neubezüge durchführen noch nicht eine Rückmeldung von einem Kunden bekommen, der ein Problem bei einer Verkehrskontrolle oder der Hauptuntersuchung (HU) bekommen hat.